Hauptinhalt

Neustrukturierung des sächsischen Polizeirechts

Zwei Streifenwagen der Polizeibehörde und der Polizei Sachsen © Polizei Sachsen

Was bedeutet die Neustrukturierung des sächsischen Polizeirechts?

Das bisher geltende Polizeigesetz wird neugestaltet. Zukünftig soll es zwei Gesetze geben, die das Polizeirecht regeln: Einerseits das Polizeibehördengesetz (SächsPBG), das die Stellung der Ordnungsämter der Kommunen und Kreise (Polizeibehörden) bestimmt, und andererseits das Polizeivollzugsdienstgesetz (SächsPVDG) für die uniformierte Polizei und die Kriminalpolizei.

Warum jetzt diese Trennung?

Die Trennung der Gesetze schafft mehr Rechtsklarheit und mehr Rechtssicherheit, sowohl für die Polizei als auch für den Bürger. Dem Polizeivollzugsdienst und den Polizeibehörden werden eigenständige Gesetze an die Hand gegeben. Auf diese Weise sind die Aufgaben, Befugnisse, Organisation und Datenverarbeitung adressatengerecht bestimmt. Dabei wird der Aufgabenkreis der Polizeibehörden auf die Erfüllung ordnungsbehördlicher Aufgaben beschränkt. Die Aufgabe der vorbeugenden Bekämpfung von Straftaten wird künftig allein dem Polizeivollzugsdienst zugewiesen.

Warum braucht es neue Rechte für die Polizei?

Die Polizei hat nicht nur die Täter begangener Straftaten zu ermitteln, sondern auch Gefahren abzuwehren, also zu handeln, bevor ein Schaden entstanden ist oder eine Straftat begangen wurde. Der Freistaat Sachsen will die Bürgerinnen und Bürger auch weiterhin bestmöglich schützen und schafft dazu mit dem neuen Polizeigesetz die rechtlichen Grundlagen. Gleichzeitig sollen Bürgerrechte und Datenschutz gestärkt werden.

Das bedeutet im Einzelnen:

  • Das Ziel ist die moderne und effiziente Neugestaltung des Polizeirechtes, um die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger weiterhin auf hohem Niveau gewährleisten zu können.
  • Dabei muss sich die Polizei auch moderner Instrumente bedienen können. Den Eingriffsinstrumenten im Bereich der Telekommunikation kommt eine präventive Schlüsselrolle zu. Gerade durch sie kann die Aufklärung einschlägiger Strukturen gelingen.
  • Mit dem Gesetz sollen Transparenz und Rechtssicherheit des vollzugspolizeilichen Handelns gestärkt werden. Gesetzlich verankerte Informationspflichten und die Einbindung vielfältiger Kontrollinstanzen eröffnen die justizielle, parlamentarische, datenschutzrechtliche sowie öffentliche Kontrolle.
  • Befugnislücken gegenüber anderen Ländern sind zu schließen. In den einzelnen Bundesländern gibt es in unterschiedlichem Umfang polizeiliche Befugnisse. Durch die Harmonisierung der Befugnisse im Freistaat Sachsen mit jenen in den anderen Bundesländern wird gewährleistet, dass Sicherheit für Leib, Leben, Freiheit und Eigentum der Bürger hier in dem Maße gewährleistet werden kann, wie anderenorts. Gleichzeitig soll die länderübergreifende Zusammenarbeit verbessert werden.
zurück zum Seitenanfang